Hinweisgeberschutzgesetz: Was ist zu tun?Am 9. Mai hat sich der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat zum Hinweisgeberschutz geeinigt. Am 11. Mai hat der Bundestag und am 12. Mai der Bundesrat zugestimmt: somit ist der Weg frei für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es verpflichtet Betriebe ab 50 Beschäftigte, Hinweisgebende rechtlich besser zu schützen. Beschäftigte sollen künftig Missstände und Regelverstöße anzeigen können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Dabei geht es um bußgeld- und strafbewehrte Tatbestände –wie z.B. Datenschutz, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Korruption, Verbraucherschutz und vieles mehr.ZeitrahmenBetroffene Betriebe müssen voraussichtlich bereits Anfang Juli eine Meldestelle für Hinweisgebende einrichten und ein System mit entsprechenden Prozessen rechtskonform betreiben. Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten werden dazu ab dem 17. Dezember 2023 verpflichtet.INFO-WEBINARHinweisgeberschutzgesetz und Meldestelle – was muss ich wissen?Dienstag, 13. Juni 2023, 18 Uhr bis 19:30 UhrMelden Sie sich kostenlos und unverbindlich für einen der Termine unter hinweis@b3a7647af53346209fbf2359ef7d65c6khbl-suw.de an.Quelle: KHBL Service- & Wirtschaftsgesellschaft mbHzurück