Fördermittel

Fördermittel nehmen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen hohen Stellenwert ein. Gleichzeitig gestaltet sich die Suche nach den richtigen Fördermitteln im „Förderdschungel“ oftmals kompliziert. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach den richtigen Fördermitteln für Ihr Vorhaben.

AKTUELL: Angesichts umfangreicher Umstellungen in den Fördermittelprogrammen, die aus der momentanen Haushaltssituation in Bund und Land resultieren, empfehlen wir Ihnen , mit Ihrem Anliegen direkt Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gerne ganz individuell.

Sprechen Sie uns an!

Einen besonderen Fokus legen wir auf die Themenbereiche:

  • Innovations- & Technologieförderung
  • Digitalisierung
  • Energie- & Ressourceneffizienz
  • Weiterbildung
  • Unternehmensstruktur 
  • Gründung & Junge Unternehmen
  • Außenwirtschaftsförderung

Neu: KOMPASS Förderprogramm für Solo-Selbstständige

Auch für Solo-Selbstständige, die ihr Geschäftsmodell krisenfest und zukunftsfähiger gestalten möchten, gibt es nun Fördermöglichkeiten: Das ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige macht es im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Wir beraten Sie dazu vor der Antragstellung. 

Das Programm KOMPASS des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft Selbstständigen, ihre Geschäftsmodelle widerstandsfähiger zu machen. Es bietet finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, um Unsicherheiten zu mindern und die Konkurrenzfähigkeit zu stärken.

Solo-Selbstständige und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren ihre Tätigkeit ausüben, können eine nachgelagerte Erstattung von 90 Prozent der nachgewiesenen Qualifizierungskosten von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erhalten. Das ist ein reeller Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für die Geschäftsentwicklung.

Mehr Infos erhalten Sie auch auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds.

Fördervoraussetzungen:

  • Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Mind. seit zwei Jahren am Markt bestehen
  • Haupterwerb, also mindestens 51 Prozent der Einkünfte müssen aus Soloselbstständigkeit stammen
  • Maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten (zum Beispiel eine Vollzeitkraft oder zwei Halbtagsbeschäftigte)
  • De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro
  • Beratungsgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle

Welche beruflichen Qualifizierungen bzw. Weiterbildungen sind förderfähig?

  • Weiterbildungen/Qualifizierungen, die der Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells der Solo-Selbstständigen dienen
  • Qualifizierungen, die auf die Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit von Solo-Selbstständigen in sich verändernden Arbeitswelten abzielen
  • nicht-berufsspezifische Querschnittskompetenzen (z.B. in den Bereichen BWL, Marketing, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen, digitale Technologien)

Die Qualifizierung/Weiterbildung muss eine Mindestdauer von 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten ab Ausgabe des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden.

Nicht förderfähig sind:

  • Coaching, Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung oder Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit
  • Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungen
  • Weiterbildungen, die bereits ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen gefördert werden
  • Weiterbildungen, die Beratung zur Konkursvermeidung oder Beschäftigtentransfer beinhalten
  • Produkt- bzw. Herstellerschulungen
  • Einzelunterricht
  • Innerbetriebliche Qualifizierungen
  • Kurse, die vollständig mittels Selbstlernmedien erfolgen
  • Führerscheinkurse
  • Im Ausland stattfindende Weiterbildungen

Wie hoch ist der Förderumfang und welche Kosten werden erstattet?

Die Förderung besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses.

Die Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme werden zu 90 Prozent der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erstattet.

Der maximale Zuschussbetrag für eine Förderung kann somit höchstens 4.500 Euro betragen. Der konkrete Betrag ist abhängig von der Höhe der Qualifizierungskosten.

Kostet eine Weiterbildung mehr als 5.000 Euro, wird der Fördersatz von 90 Prozent nur bis zu der Grenze von 5.000 Euro netto angewendet. Darüber hinaus gehende Kosten müssen zu 100 Prozent durch die Soloselbstständigen getragen werden.

Weitere Nebenkosten wie beispielsweise Fahrtkosten oder Verbrauchsmaterial sind nicht zuwendungsfähig und müssen von den Solo-Selbstständigen komplett selbst finanziert werden.

Neben Zuschüssen können Unternehmen oftmals (zinsgünstige) Darlehnsprogramme von Institutionen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der NRW Bank in Anspruch nehmen. Die Darlehensprogramme richten sich dabei an junge Unternehmen (Existenzgründer) sowie auch an etablierte Unternehmen, die eine Erweiterung planen oder Kapitalbedarf für Betriebsmittel haben. Auch dazu beraten wir Sie gerne!

Kontakt

Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW)
Friedrich-Ebert-Straße 75
51429 Bergisch Gladbach

Telefon: +49 2204 9763-0
Telefax: +49 2204 9763-99

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