25. November 2022: Maßnahmen zur Energiekostendämpfung im Überblick
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fasst die bisherigen Maßnahmen und Entlastungspakete in dieser Übersicht zusammen.
14. November 2022: Bundesrat stimmt dem Gesetz über die Dezember-Soforthilfe zu
Das Gesetz regelt konkret, wie Verbraucherinnen und Verbraucher (Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen) bei den Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 entlastet werden. Für Bezieherinnen und Bezieher von Erdgas heißt das zunächst, dass im Dezember die Pflicht entfällt, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch gezahlte Beträge müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen.
Weitere Informationen dazu lesen Sie hier.
Der DIHK hat dazu FAQs erstellt: Gaspreisbremse & Co. – Womit Betriebe jetzt rechnen müssen
2. November 2022: Bundeskabinett verabschiedet Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme
Die Bundesregierung hat im Kabinett auf Vorlage des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen hiermit im Monat Dezember durch den Erlass ihrer Abschlagszahlungen spürbar entlastet werden . Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der Bundesregierung eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 10. Oktober 2022 um.
Das Gesetz soll nun zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden. Ziel, ist es, dass möglichst bereits ab Mitte November 2022 Anträge der Erdgas- und Wärmeversorger möglich sind, damit die Versorger das Geld rechtzeitig erhalten.
Hier lesen Sie die Pressemeldung, den Gesetzesentwurf und die FAQ.
10. Oktober 2022: Die ExpertInnen-Kommission Gas Wärme der Bundesregierung schlägt in ihrem Zwischenbericht vom 10. Oktober 2022 für Privatkunden und -kundinnen und klein- und mittelständische Unternehmen ein zweistufiges Entlastungsprogramm vor.
Demnach soll der Staat in einem ersten Schritt im Dezember einmalig die jeweilige Abschlagszahlung aller Gas-Standardlastprofilkunden und Fernwärmekunden übernehmen. Die Einmalzahlung soll auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag. Diese Einmalzahlung soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen. Die Versorger sollen auf die Abschlagszahlung für Dezember für praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden und -kundinnen verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen. Die Abschläge für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung übernimmt der Staat nicht.
In einem zweiten Schritt soll, voraussichtlich ab März 2023 bis April 2024, eine Gaspreisbremse folgen. Demnach soll jeder Kunde und jede Kundin ein staatlich gefördertes Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs bekommen. Die verbliebenen 20 Prozent müssten von den Kundinnen und Kunden selbst nach Marktpreis gezahlt werden. Der Preis soll auf 12 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Für Fernwärmekunden und- kundinnen soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.
Für die Industrie soll es von Januar 2023 an ebenfalls eine Deckelung des Beschaffungspreises auf 7 Cent pro Kilowattstunde geben - das entspräche den 12 Cent für Haushalte. Auch das soll bis Ende April 2024 gelten, hier werden aber nur 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs berücksichtigt.
Hier der Zwischenbericht.