Neues lernen, die eigenen Fähigkeiten ausbauen - das sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Das Land NRW stellt deshalb Beschäftigten und Betrieben Bildungsschecks aus. Damit werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert.
Das Förderprogramm bietet zwei Zugänge an: einen individuellen für Personen und einen betrieblichen für Unternehmen. Für jede Gruppe gibt es verschiedene Ansprechpartner und Procedere. Gefördert werden Angebote wie Sprach- und EDV-Kurse, Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
Zur schnelleren Orientierung hat die G.I.B. einen „Quick-Check-Bildungsscheck“ erstellt, der von Bildungsscheck-Interessierten online genutzt werden kann. Dieser dient neben der schnelleren Orientierung auch der Feststellung, ob dem Interessierten ein Bildungsscheck zusteht. Die weitere Beratung und Ausstellung des Bildungsschecks übernehmen u.a. im Rheinisch-Bergischen Kreis die u.g. Ansprechpartner.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 € bzw. bei gemeinsamer Veranlagung von 51.200 € haben, dann kommt für Sie vorrangig die Bundesförderung Bildungsprämie in Betracht. Bitte informieren Sie sich zuerst über den unten aufgeführten Link über die Voraussetzungen.
Neben der RBW haben Sie folgende Ansprechpartnerin im Rheinisch-Bergischen Kreis:
Marjanne Meeuwsen (VHS Wermelskirchen)
Telefon: +49 2196 9470416
zentrale@ebe35489dc59428d935a23224c9f1f02vhs-bergisch-land.de